Heizlast im Mehrfamilienhaus – DIN 12831 für größere Gebäude
Heat-Kings Blog • Mai 2026 • Mehrfamilienhaus & Planung
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für ein Mehrfamilienhaus (MFH) ist ungleich komplexer als bei einem Einfamilienhaus. Eine grobe Schätzung für das gesamte Gebäude genügt hier nicht. Stattdessen ist eine detaillierte, raumweise Berechnung für jede einzelne Wohneinheit erforderlich. Hinzu kommen besondere Faktoren wie die Gleichzeitigkeit der Nutzung und die separate Auslegung der Trinkwassererwärmung. Dieser Artikel führt Sie durch alle relevanten Aspekte: von den normativen Grundlagen über vereinfachte Berechnungen bis zur wichtigen Entscheidung zwischen zentraler und dezentraler Wärmeversorgung. Konkrete Rechenbeispiele und ein Überblick über die Fördermöglichkeiten für 2026 runden das Thema ab.
Warum die Heizlast im MFH anders berechnet wird
Ein Mehrfamilienhaus ist mehr als nur ein vergrößertes Einfamilienhaus. Die DIN EN 12831 unterscheidet präzise zwischen der Berechnung für einzelne Räume, für Wohneinheiten und für das gesamte Gebäude. Während bei einem Einfamilienhaus oft eine einzige Heizlast für das gesamte Gebäude ausreicht, erfordert das MFH eine Betrachtung jeder Wohnung für sich. Die Gesamtheizlast des Gebäudes wird erst danach aus der Summe der Einzellasten, korrigiert um den sogenannten Gleichzeitigkeitsfaktor, ermittelt.
Die zentralen Besonderheiten gegenüber dem EFH sind:
- Raumweise Berechnung pro Wohneinheit: Jede Wohnung ist ein Unikat mit eigenem Grundriss, individuellen Fensterflächen und Außenwänden. Die Norm fordert daher eine separate Berechnung für jede einzelne Einheit.
- Zonenbildung: Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser, Keller oder Waschküchen werden als unbeheizte Zonen anders bewertet. Sie kühlen das Gebäude von innen und erhöhen so die Transmissionswärmeverluste der angrenzenden Wohnungen.
- Gleichzeitigkeitsfaktor: Es ist unwahrscheinlich, dass alle Parteien gleichzeitig ihre Heizung auf die höchste Stufe stellen. Berufstätige heizen anders als Familien im Homeoffice. Der Gleichzeitigkeitsfaktor bildet diese unterschiedlichen Nutzungsprofile ab.
- Höherer Lüftungswärmeverlust: Da in einem MFH oft mehr Menschen auf engerem Raum leben, steigt der Lüftungsbedarf. Die DIN 12831 schreibt für Wohngebäude einen Mindestluftwechsel von 0,5 h⁻¹ vor – bei dichter Belegung kann dieser Wert höher ausfallen.
- Wärmebrücken: Bautechnische Schwachstellen wie Geschossdecken, Balkonanschlüsse oder Rollladenkästen haben im MFH einen größeren Einfluss. Je nach Ausführung können sie für 10–20 % der gesamten Heizlast verantwortlich sein.
Die Komponenten der Heizlast nach DIN 12831
Die Norm DIN EN 12831 (und ihre deutsche Anwendungsregel DIN/TS 12831) setzt die Heizlast eines Gebäudes oder Raumes aus drei Hauptkomponenten zusammen:
Die Formel setzt sich wie folgt zusammen:
- ΦT = Transmissionswärmeverlust (Wärme, die durch Wände, Fenster, Decken und Böden an die Außenluft oder unbeheizte Bereiche verloren geht)
- ΦV = Lüftungswärmeverlust (Wärmeverlust durch Fensterlüftung, undichte Fugen oder eine mechanische Lüftungsanlage)
- ΦRH = Aufheizzuschlag (Zusatzleistung, um zeitweise genutzte Räume nach einer Absenkphase wieder aufzuheizen)
Für jede Wohneinheit im Mehrfamilienhaus werden diese drei Komponenten für jeden Raum einzeln ermittelt. Die Summe der Raum-Heizlasten ergibt die Heizlast der Wohnung. Aus der Summe aller Wohnungs-Heizlasten, bereinigt um den Gleichzeitigkeitsfaktor, leitet sich schließlich die Gesamtheizlast des Gebäudes ab.
Transmissionswärmeverlust (ΦT) im MFH
Der Transmissionswärmeverlust ergibt sich aus der Summe aller wärmeübertragenden Flächen, multipliziert mit deren U-Wert und der Temperaturdifferenz zur kälteren Seite. Im MFH wird die Berechnung komplexer, da auch interne Bauteile zu unbeheizten Zonen berücksichtigt werden müssen:
- Außenwände: Ihre Beschaffenheit variiert je nach Geschoss (z. B. Kontakt zu Erdreich im Keller oder zum Dach im Dachgeschoss).
- Decken/Böden zu unbeheizten Bereichen: Bei der Kellerdecke oder dem Dachboden müssen andere Temperaturdifferenzen angesetzt werden.
- Wände zum Treppenhaus: Das Treppenhaus wird als unbeheizte Zone mit einer eigenen Temperaturkorrektur behandelt.
- Geschossdecken zwischen Wohnungen: Hier findet kein relevanter Wärmeverlust statt, da sie an andere beheizte Räume grenzen.
Lüftungswärmeverlust (ΦV) im MFH
Die Lüftung ist in Mehrfamilienhäusern ein entscheidender Posten. Die Norm differenziert hierbei:
- Fensterlüftung (natürlich): Als Standard wird ein Luftwechsel von 0,5 h⁻¹ angenommen. Bei sehr dichten Neubauten nach GEG 2024 ohne Lüftungsanlage kann der Wert auch niedriger liegen (0,3–0,4 h⁻¹).
- Mechanische Lüftung mit WRG: Eine Anlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) senkt den Lüftungswärmeverlust erheblich, oft um 70–85 %. Im MFH-Neubau ist sie heute fast Standard.
- Dichtheitsprüfung: Ein Blower-Door-Test (Messung des n50-Werts) liefert den exakten Wert für die Luftwechselrate und ist bei Neubauten üblich.
Pro Person rechnet man mit einem Frischluftbedarf von etwa 30 m³/h. Bei einem Haus mit 4 Wohnungen und je 3 Personen summiert sich das auf 360 m³/h – eine Leistung, die eine Lüftungsanlage zuverlässig erbringen muss.
Aufheizzuschlag (ΦRH)
Gerade im MFH ist der Aufheizzuschlag wichtig, da Schlafzimmer oft kühler gehalten und Arbeitszimmer tagsüber nicht genutzt werden. Um diese Räume bei Bedarf schnell aufzuwärmen, erlaubt die Norm einen pauschalen Zuschlag von 5–15 % auf die Heizlast. In massiv gebauten Häusern fällt der Zuschlag geringer aus als in Leichtbauweise.
Überschlägige Berechnung der Heizlast im MFH
Für eine erste grobe Abschätzung oder zur Überprüfung einer detaillierten Normberechnung eignen sich spezifische Heizlastkennwerte pro Quadratmeter. Diese Kennzahlen hängen stark vom Baujahr und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab:
| Baualtersklasse / Sanierungsstand | Spez. Heizlast (W/m²) |
|---|---|
| Baujahr vor 1977, unsaniert | 60 – 80 |
| Baujahr 1977–1995 (1. WSchV), unsaniert | 45 – 65 |
| Baujahr 1995–2002 (2. WSchV/EnEV), teilsaniert | 35 – 50 |
| Baujahr 2002–2014 (EnEV), saniert | 30 – 45 |
| Baujahr 2014–2020 (EnEV 2014/2016), gut gedämmt | 25 – 35 |
| Neubau GEG 2024, KfW 40/55 | 20 – 30 |
Rechenbeispiel: 4-Parteien-MFH mit 400 m² Wohnfläche
Betrachten wir ein typisches Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen à 100 m²:
| Szenario | Spez. Heizlast | Gesamtheizlast (400 m²) | Pro WE (100 m²) |
|---|---|---|---|
| Baujahr 1970, unsaniert | 50 W/m² | 20,0 kW | 5,0 kW |
| Baujahr 1985, teilsaniert | 40 W/m² | 16,0 kW | 4,0 kW |
| Baujahr 2000, teilsaniert | 35 W/m² | 14,0 kW | 3,5 kW |
| Neubau GEG 2024 | 25 W/m² | 10,0 kW | 2,5 kW |
Wichtig: Diese Zahlen sind lediglich Richtwerte für eine erste Einschätzung. Die exakte Auslegung einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizanlage erfordert zwingend eine detaillierte Berechnung nach DIN EN 12831. Unser Heizlastrechner führt diese Berechnung automatisiert, raumweise und normkonform für Sie durch.
Gleichzeitigkeitsfaktor: Nicht alle heizen gleichzeitig auf Volllast
Ein entscheidender Unterschied zum Einfamilienhaus ist der Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser Wert trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht alle Wohnungen eines Hauses zur selben Zeit ihre maximale Heizleistung benötigen. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Unterschiedliche Nutzung: Eine Wohnung wird von Pendlern bewohnt, die tagsüber abwesend sind, während in der Nachbarwohnung im Homeoffice gearbeitet wird. Die Lastspitzen verschieben sich.
- Unterschiedliche Lage: Eine Erdgeschosswohnung kühlt über den Keller stärker aus als eine mittlere Etagenwohnung, während die Dachgeschosswohnung von mehr Sonneneinstrahlung profitiert.
- Interne Wärmegewinne: In einer Wohnung kocht eine vierköpfige Familie, in der anderen lebt eine Einzelperson. Die internen Wärmequellen durch Personen und Geräte variieren stark.
| Gebäudetyp / Nutzung | Gleichzeitigkeitsfaktor |
|---|---|
| 1–2 WE (EFH, DHH) | 1,0 |
| 3–6 WE (klassisches MFH) | 0,8 – 0,9 |
| 7–12 WE (größeres MFH) | 0,7 – 0,85 |
| 12+ WE (Wohnanlage) | 0,6 – 0,8 |
| Studentenwohnheim / WG-geprägt | 0,7 – 0,8 |
Praxistipp: Bei reinen Wohngebäuden sollte der Faktor selten unter 0,8 angesetzt werden, da die Bewohner oft ähnliche Tagesabläufe haben (z. B. abends zu Hause, morgens im Bad). Für ein typisches MFH ist ein Wert von 0,85–0,9 eine realistische Annahme. Erst bei gemischter Nutzung, etwa mit Büros oder Praxen, kann der Faktor stärker sinken.
Trinkwassererwärmung im MFH – Ein wichtiger Zusatzfaktor
Während der Leistungsbedarf für warmes Wasser im Einfamilienhaus oft nur einen kleinen Teil der Gesamtheizlast ausmacht (ca. 0,5–1,5 kW), ist er im MFH deutlich höher und muss zwingend separat nach DIN 12831 Teil 3 berechnet werden:
- Bedarfsermittlung: Pro Person rechnet man mit einem täglichen Warmwasserbedarf von 30–50 Litern (bei 45°C), was einem Energiebedarf von etwa 0,6–0,9 kWh pro Person und Tag entspricht.
- Leistungsbedarf: Für die Auslegung der Anlage werden pro Person durchschnittlich 0,15–0,25 kW Leistung angesetzt. Zu Stoßzeiten, etwa wenn morgens mehrere Parteien duschen, kann der Spitzenbedarf das 3- bis 4-fache betragen.
- Pufferspeicher: Bei einer zentralen Anlage wird dieser Spitzenbedarf durch einen Pufferspeicher abgedeckt. Üblich sind 50–80 Liter Speichervolumen pro Wohneinheit.
| Anzahl WE | Bewohner (Ø) | Leistung Trinkwasser (Ø) | Empfohlener Speicher |
|---|---|---|---|
| 2 WE | 4–6 | 1,0–1,5 kW | 200–300 L |
| 4 WE | 8–12 | 2,0–3,0 kW | 300–500 L |
| 6 WE | 12–18 | 3,0–4,5 kW | 500–800 L |
| 8 WE | 16–24 | 4,0–6,0 kW | 600–1000 L |
Wichtig: Eine zentrale Wärmepumpe muss die Warmwasserbereitung über eine Vorrangschaltung sicherstellen. Oft wird sie dabei von einem elektrischen Heizstab unterstützt. Die Wärmepumpe sollte so dimensioniert sein, dass sie die Grundlast der Trinkwassererwärmung allein bewältigen kann, während der Heizstab nur zur Abdeckung von Lastspitzen dient. Mehr dazu in unserem Artikel zur Wärmepumpe im Altbau.
Wärmebrücken im MFH: Geschossdecken, Balkone und Ecken
Im Mehrfamilienhaus spielen Wärmebrücken eine wesentlich größere Rolle als im Einfamilienhaus. Sie treten häufiger auf und sind geometrisch komplexer:
- Geschossdecken: Die Auflagepunkte von Betondecken auf dem Mauerwerk sind klassische Wärmebrücken. Ohne thermische Entkopplung können hier 5–10 % der Transmissionswärme entweichen.
- Außenwandecken: An den Ecken des Gebäudes ist die innere Oberflächentemperatur am niedrigsten, was das Risiko für Schimmelbildung erhöht. Die DIN 12831 verlangt hier eine gesonderte Betrachtung.
- Balkonanschlüsse: Auskragende Betonbalkone durchdringen die Dämmebene und leiten wertvolle Wärme direkt nach außen. Moderne thermische Trennelemente (z.B. Isokörbe) sind heute Standard, fehlen in Altbauten aber oft.
- Rollladenkästen: Gerade in älteren MFH sind Rollladenkästen oft ungedämmt und stellen eine erhebliche thermische Schwachstelle dar.
- Kellerdecke: Der Übergang vom beheizten Erdgeschoss zum kalten Keller ist eine der größten Wärmebrücken im Gebäude.
Bei der Heizlastberechnung können Wärmebrücken entweder pauschal (mit einem Zuschlag ΔU-WB von 0,05–0,15 W/(m²·K)) oder detailliert (mittels einer 2D-Simulation) berücksichtigt werden. Für eine grobe Schätzung genügt der pauschale Ansatz, für eine exakte Auslegung ist die detaillierte Analyse jedoch empfehlenswert.
Zentrale vs. dezentrale Wärmeerzeugung
Bei der Planung der Heizanlage für ein MFH steht eine grundlegende Entscheidung an: Soll eine große, zentrale Wärmepumpe das gesamte Haus versorgen oder werden mehrere kleine, dezentrale Geräte für jede Wohneinheit installiert? Beide Konzepte haben spezifische Vor- und Nachteile:
Zentrale Wärmepumpe (z. B. 18 kW für 4 WE)
- Vorteile: Geringere Investitionskosten pro kW Leistung (ca. 1.500–2.500 €/kW), potenziell höhere Effizienz (JAZ) durch optimierte Bauteile, nur ein Außengerät und zentrale Wartung.
- Nachteile: Wärmeverluste im Verteilnetz (5–10 %), aufwändiger hydraulischer Abgleich, komplexe Regelungstechnik (Pufferspeicher, Mischer) und keine individuelle Heizungssteuerung pro Wohnung.
Dezentrale Wärmepumpen (z. B. 4× 5 kW für 4 WE)
- Vorteile: Jede Partei steuert ihre Heizung individuell, keine Verteilverluste, bei Ausfall eines Geräts ist nur eine Wohnung betroffen, einfache Installation und Inbetriebnahme.
- Nachteile: Deutlich höhere Gesamtkosten (12.000–18.000 € pro WE), mehrere Außengeräte (Platz, Optik, Lärm) und höherer Wartungsaufwand.
| Kriterium | Zentral (1× 18 kW) | Dezentral (4× 5 kW) |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 35.000–50.000 € | 48.000–72.000 € |
| JAZ (erwartet) | ~3,5 | ~3,8 |
| Pufferspeicher | 500 L | 4× 50–80 L |
| Verteilverluste | 5–10 % | ~0 % |
| Individuelle Regelung | aufwändig | einfach |
| Außengeräte | 1 Stück | 4 Stück |
| Wartung | 1 Gerät | 4 Geräte |
Fazit zur Systemwahl: Als Faustregel gilt: Die dezentrale Lösung ist bei Neubauten und umfassend sanierten Altbauten oft die bessere Wahl, da sie eine individuelle Regelung erlaubt und Verteilverluste minimiert. In unsanierten Altbauten mit hoher Heizlast (über 50 W/m²) ist hingegen meist die zentrale Lösung wirtschaftlicher, weil die Effizienzvorteile der dezentralen Geräte die deutlich höheren Anschaffungskosten nicht aufwiegen.
Vollständiges Rechenbeispiel: 4-Parteien-MFH, Baujahr 1985, teilsaniert
Spielen wir das Ganze an einem konkreten Beispiel durch:
Gebäudedaten:
- 4 Wohneinheiten à 100 m² → 400 m² Wohnfläche
- Baujahr 1985, teilsaniert (Fenster von 2010, Dach von 2015, Kellerdecke ungedämmt)
- 3 Vollgeschosse + unbeheiztes Kellergeschoss
- 12 Bewohner (durchschnittlich 3 pro WE)
- Standort: Klimazone 14 (z.B. München, Norm-Außentemperatur -14°C)
Schritt 1: Überschlägige Heizlast
Spezifische Heizlast für Baujahr 1985, teilsaniert: ca. 40 W/m²
Schritt 2: Gleichzeitigkeitsfaktor anwenden
Für 4 Wohneinheiten wird ein Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,85 angenommen.
Schritt 3: Trinkwassererwärmung
12 Bewohner benötigen im Mittel ca. 0,2 kW Leistung pro Person.
Schritt 4: Gesamte Wärmeerzeuger-Leistung
Optionen für die Wärmeerzeugung:
- Zentral: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 18 kW Leistung (inkl. Reserve) und einem 500 L Pufferspeicher. Kosten: ca. 38.000–45.000 € inkl. Installation.
- Dezentral: Vier Luft-Wasser-Wärmepumpen mit je 5 kW und vier 80 L Speichern. Kosten: ca. 14.000–18.000 € pro WE, also 56.000–72.000 € gesamt.
Die Entscheidung hängt letztlich vom Budget und den baulichen Gegebenheiten ab. In diesem Beispiel wäre die zentrale Lösung wirtschaftlicher, da die höheren Anschaffungskosten der dezentralen Geräte deren leichte Effizienzvorteile nicht ausgleichen können.
Förderung BEG MFH 2026 – Was ist möglich?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) behandelt Ein- und Mehrfamilienhäuser zwar grundsätzlich gleich, die Deckelung der Fördersumme pro Wohneinheit führt im MFH jedoch zu deutlich höheren Gesamtförderungen. Sie können folgende Förderbausteine kombinieren:
| Förderbaustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30–40 % | Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe |
| Geschwindigkeitsbonus | + 20 % | Austausch einer funktionstüchtigen Öl-/Gas-Heizung (älter als 20 Jahre) |
| Effizienzbonus | + 5 % | WP mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) |
| iSFP-Bonus | + 5 % | Maßnahme ist Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) |
Maximalförderung: In der Spitze sind so bis zu 60 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Obergrenze der Kosten pro Wohneinheit beträgt:
- 30.000 € pro WE (Standard)
- 60.000 € pro WE bei Vorlage eines iSFP
Für unser Beispiel-MFH mit 4 WE bedeutet das: maximal 240.000 € förderfähige Kosten (mit iSFP). Ein Fördersatz von 60 % ergibt eine maximale Förderung von 144.000 € – ein Betrag, der die Investitionskosten für die Wärmepumpe oft vollständig deckt.
Voraussetzungen für die Förderung
- Die Wärmepumpe muss die Mindestanforderungen an die Jahresarbeitszahl (JAZ) erfüllen (meist JAZ ≥ 3,0 für Luft-Wasser-WP).
- Eine Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831 ist als Nachweis für die korrekte Dimensionierung der Anlage zwingend erforderlich.
- Der Einbau muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
- Die Anlage muss zur Effizienzkontrolle mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet werden.
Weitere Details finden Sie in unserem Artikel Heizlastberechnung & Förderung 2026.
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Hydraulischer Abgleich im MFH – Pflicht und Herausforderung
Der hydraulische Abgleich ist im MFH wesentlich aufwendiger als im Einfamilienhaus. Anstelle eines einzigen Heizkreislaufs gibt es hier mehrere Stränge mit unterschiedlichen hydraulischen Widerständen. Ohne einen präzisen Abgleich werden nahe am Wärmeerzeuger gelegene Heizkörper überversorgt, während weit entfernte Räume kalt bleiben.
Seit 2022 ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren A oder B gemäß VDI 4709 für die BEG-Förderung verpflichtend. Das bedeutet:
- Verfahren A (vereinfacht): Pauschale Einstellung der Thermostatventile basierend auf einer Rohrnetzberechnung. Ausreichend für kleinere MFH mit bis zu 6 Wohneinheiten.
- Verfahren B (detailliert): Präzise Einregulierung jedes einzelnen Heizkörpers unter Messung der realen Durchflussmengen. Vorgeschrieben für größere MFH oder komplexe Rohrnetze.
Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 liefert die entscheidende Datengrundlage für den hydraulischen Abgleich, darunter die raumweisen Heizlasten und die erforderlichen Volumenströme.
Häufige Fehler bei der Heizlastberechnung im MFH
In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben typischen Fehler:
- Fehlende raumweise Berechnung: Wird nur ein Gesamtwert für das Gebäude geschätzt, fehlt die Basis für den hydraulischen Abgleich und die richtige Auslegung der Heizkörper.
- Ignorierter Gleichzeitigkeitsfaktor: Addiert man einfach die Heizlasten aller Wohnungen, wird der Wärmeerzeuger um 10–20 % überdimensioniert, was zu Ineffizienz führt.
- Unterschätzte Trinkwassererwärmung: Im MFH kann die Warmwasserbereitung 15–30 % der Gesamtleistung beanspruchen. Eine zu knappe Planung führt zu Komfortverlusten.
- Vernachlässigte Wärmebrücken: Insbesondere bei Altbauten führen pauschale Ansätze ohne Berücksichtigung von Balkonen oder Kellerdecken zu erheblichen Abweichungen.
- Falscher Lüftungsansatz: Wird bei einer mechanischen Lüftung der Grad der Wärmerückgewinnung nicht korrekt berücksichtigt, kann die berechnete Heizlast um bis zu 30 % zu hoch ausfallen.
Unser Artikel Die 5 häufigsten Fehler bei der Wärmepumpen-Planung beleuchtet diese und weitere Fallstricke im Detail.
Fazit: Heizlast im MFH richtig berechnen
Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für ein Mehrfamilienhaus ist zwar aufwendiger, aber sie ist die unerlässliche Grundlage für eine effiziente und richtig dimensionierte Heizanlage, insbesondere beim Einsatz einer Wärmepumpe.
- Sie benötigen eine raumweise Berechnung für jede einzelne Wohneinheit – pauschale Schätzungen sind unzureichend.
- Der Gleichzeitigkeitsfaktor ist entscheidend, um eine teure Überdimensionierung der Heizanlage zu vermeiden.
- Die Trinkwassererwärmung ist ein wesentlicher Posten und muss separat berechnet werden (15–30 % der Gesamtleistung sind realistisch).
- Die Wahl zwischen einer zentralen und dezentralen Wärmepumpe hängt vom Gebäudezustand, dem Budget und den Nutzerpräferenzen ab.
- Die attraktive BEG-Förderung (bis zu 60 % und 60.000 € pro WE) ist an den Nachweis einer korrekten Heizlastberechnung geknüpft.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie für eine erste Orientierung einen zuverlässigen Online-Heizlastrechner. Die finale, förderrelevante Planung erfordert jedoch eine detaillierte Berechnung nach DIN/TS 12831, die Sie entweder mit einem Profi-Tool selbst erstellen oder von einem Energieberater bzw. Fachplaner durchführen lassen.
Weitere Artikel zum Thema: Heizlastberechnung selber machen nach DIN 12831 und Wärmepumpe im Altbau – funktioniert das wirklich?
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